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Befähigung |
Theoretische Kenntnisse und
praktische Fertigkeiten |
Methoden für den Nachweis der
Befähigung |
Kriterien für die Bewertung der
Befähigung |
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Beitrag zur Überwachung und Kontrolle
einer sicheren Wache.
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Seemännische Ausdrücke und
Definitionen
Benutzung der einschlägigen
inner- betrieblichen Sprech- und Alarmanlagen.
Fähigkeit,
Kommandos zu verstehen und sich mit dem Wachoffizier über die
Angelegenheiten in seinem Funktionsbereich zu verständigen.
Verfahren für die Ablösung, das
Gehen und Übergabe der Wache.
Notwendige Informationen für das Gehen
einer sicheren Wache
Grundlegende Verfahren für den
Umweltschutz |
Bewertung des Nachweises, um
festzustellen, ob anerkannte im praktischen Dienst gewonnene Erfahrungen
oder eine anerkannte Erfahrungsdienstzeit auf einem Ausbildungsschiff
vorliegen. |
Die Nachrichtenübermittlung
ist klar und präzise und vom Wachführer wird in den Fällen um
Rat/Klärung nachgesucht, in denen die Wachinformation oder- Anweisungen
nicht eindeutig verstanden sind.
Das Gehen, die Übergabe und die Ablösung der Wache
erfolgen in Einklang mit der allgemein anerkannten Praxis und den
allgemein anerkannten Verfahren. |
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Betrieb der Notvorrichtungen und
Anwendung von Verfahren in Notfällen.
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Kenntnis der Aufgaben in
Notfällen und der Alarmsignale.
Kenntnis der pyrotechnischen Notsignale,
Satelliten-EPIRB`s und SART`s
Vermeidung falscher Notsignale und zu ergreifende
Maßnahmen im Falle einer zufälligen Auflösung solcher Signale. |
Bewertung des Nachweises, um
festzustellen, ob anerkannte im praktischen Dienst gewonnene Erfahrungen
oder eine Erfahrungsdienstzeit oder eine anerkannte Erfahrungsdienstzeit
auf einem Ausbildungsschiff vorliegen und Vorführung dieser
Erfahrungen. |
Die eingeleiteten Maßnahmen
nach Feststellung eines Notfalles oder einer nicht üblichen Situation
erfolgen in Einklang mit der allgemein anerkannten Praxis und den
allgemein anerkannten Verfahren.
Die Nachrichtenübermittlung ist jederzeit klar und
präzise und wird in der unter Seeleuten üblichen Art und Weise
bestätigt.
Die Gesamtheit der Notfall- und
Seenotalarmierungssysteme wird jederzeit bewahrt. |